Kassenwart Kreis-Chorverband
An die
Mitgliedsvereine und –chöre sowie den Vorstand
des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach,
heute hat der derzeitige Kassenwart Kurt Massem mitgeteilt, dass er seine Funktion aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben kann und diese zum 01.04. niedergelegt.
Wir bitte euch / Sie sich in euren / Ihren Chören umzuhören, ob sich jemand bereit erklärt, die Funktion des Kassenwartes zu übernehmen.
Die reguläre Neuwahl des Kassenwartes ist im nächsten Jahr, könnte aber auch am Samstag 01.04.2023 erfolgen.
Gerne leisten wir Hilfestellung bei der Übernahme der Daten und Kassenbücher.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit per E-Mail zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Claudia Sohler
Geschäftsführerin
Kreis-Chorverband Bad Kreuznach
Mail: mitglieder@kcv-kh.de
Jahreskonzert
Der Männerchor Windesheim / Waldlaubersheim veranstaltet sein Jahreskonzert am 15. April 2023 um 19:00 Uhr in der Domberghalle Waldlaubersheim unter dem Titel:
Eine Reise um die Welt
Mitwirkende:
- Männerchor Windesheim / Waldlaubersheim
- VokalExpress
- Pianist Gerhand Wöllstein
- Trio Faus
Gesamtleitung: Johannes Hautz
Einladung zum 72. Chorverbandstag am 01.04.2023 in Waldalgesheim
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Sängerinnen und Sänger,
hiermit lade ich Sie im Namen des Vorstands, herzlich zu unserem
72. Chorverbandstag am Samstag, 01.04.2023 ein.
Er beginnt um 14:00 Uhr und findet statt im
ev. Gemeindehaus
Kreuzstraße 9
55425 Waldalgesheim
Satzungsgemäß sind sie als Mitgliedsverein/-chor berechtigt, für je angefangene 30
Aktive eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zum Chorverbandstag zu entsenden,
die/der je ein Stimmrecht ausübt. Eine Bündelung des Stimmrechts ist nicht statthaft.
Anträge an den Chorverbandstag sind satzungsgemäß bis zum 11.03.2023 schriftlich
(auch per Mail) den 2. Vorsitzenden zu richten.
Die Stimmkarten werden den anwesenden Stimmberechtigten bei Registrierung
ausgeteilt.
Mit bestem Sängergruß
Ihr Jörg Kauffmann
HINWEIS: Da der Verbandstag nicht öffentlich ist, erscheint hier nur der allgemeine Einladungstext und nicht die Tagesordnung.
Dr. Herbert Drumm wird am Verbandstag als langjähriger Vorsitzender des KCV verabschiedet.
Neue Homepage
Fr, 10. Februar 2023, 18:45
Wir haben unsere Homepage überarbeitet. Leider funktionieren u.a. die Funktionen "Suche" sowie die "Sitemap" noch nicht richtig, wir arbeiten aber daran.
Weihnachtsgrüße und Veränderung
Sa, 24. Dezember 2022, 12:51
An die
Mitgliedsvereine und –chöre sowie den Vorstand
des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Sängerinnen und Sänger,
meine neuen Aufgaben als Mitglied des Landtags verändern Vieles. Vor allem
beanspruchen sie viel Zeit und einen umfangreichen Arbeitseinsatz.
Daneben bleibt nicht genügend Raum, um mich in meine Ehrenämter in
gebührendem Maße einzubringen.
Deshalb werde ich mein Amt als 1. Vorsitzender des Kreis-Chorverbandes Bad
Kreuznach mit dem Ablauf des Jahres 2022 niederlegen. Mein Stellvertreter
übernimmt bis zur Nachwahl am 1. April 2023 kommissarisch dieses Amt.
Ich bedauere diesen Schritt sehr, denn die Arbeit im Chorverband und die
Kontakte zu den Vereinen und Chören, zu jedem Einzelnen von Ihnen, hat mir
sehr viel Freude gemacht.
Allerdings sehe ich auch die Möglichkeit, auf Landesebene die
Chorinteressen weiter tatkräftig zu unterstützen. Meine Verbundenheit mit
Ihnen hat Bestand.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die schönen, gemeinsamen Jahre, wünsche
Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr Mut und
Zuversicht, auch bei der Überwindung der Pandemie-Folgen.
Bleiben Sie oder werden Sie gesund.
Ihr Herbert Drumm.
1. Vorsitzender des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach
Neue Regelungen für das Transparenzregister
Mo, 28. Juni 2021, 12:00
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ist am 30. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Es tritt in seinen wesentlichen Teilen am 1. August 2021 in Kraft.
Für Vereine führt das zu einer Verschärfung der Meldepflichten – zum Vereinsregister.Gebühr für gemeinnützige Einrichtungen entfällt.
Die wichtigste Änderung: Die Gebühr für gemeinnützige Einrichtungen wird abgeschafft. Bisher waren gemeinnützige Einrichtungen von der Gebührenzahlung des Transparenzregisters nur befreit, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung gestellt hatten.
Ein Befreiung für das laufende und zurückliegende Jahre war nicht möglich. Wegen der vergleichweise geringen Gebühr (4,80 Euro jährlich) war der Aufwand dafür aber unverhältnismäßig hoch. Künftig werden steuerbegünstigte Körperschaften deshalb von der Gebührenerhebung befreit. Dann muss auch kein Antrag auf Befreiung mehr gestellt werden.
Für gemeinnützige Einrichtungen entfällt aber lediglich die Gebührenpflicht, nicht die Meldepflicht. Da die Daten aus dem Vereinsregister übernommen werden, ist das für Vereine in der Regel aber ohne Bedeutung.
Hinweis: Gebührenbescheide für zurückliegende Jahre sind aber noch gültig Verspätete Meldungen zum Vereinsregister können problematisch werden.
Die bisherige Meldefiktion nach § 20 Abs. 2 Geldwäschegesetz, die bei einer Eintragung in einem anderen Register (z.B. Vereinsregister) eine Eintragung im Transparenzregister entbehrlich machte, entfällt.Für Vereine bedeutet das zwar nicht, dass sie jetzt eine getrennte Meldung zum Transparenzregister machen müssen. Weiterhin werden die Daten aus dem Vereinsregister automatisch ins Transparenzregister übernommen. Die Fiktionswirkung entfällt aber, wenn die Registereintragungen nicht aktuell sind. Vereine sollten deswegen Änderungen im Vorstand künftig unverzüglich beim Vereinsregister anmelden.Unterlassene Meldungen an das Vereinsregister selbst bleiben ohne Folgen. Das Registergericht kann zwar die Meldung durch Zwangsgelder erzwingen, nicht aber unterlassene Meldungen im Nachhinein bestrafen.
Anders beim Transparenzregister. Hier werden unterlassene Meldungen mit Bußgeldern belegt. Solange nicht geklärt ist, wie bei Vereinen hier in der Praxis verfahren wird, sollten Vereinsvorstände darauf achten, alle Änderungen im Vorstand unverzüglich zum Vereinsregister anzumelden.