neue Schatzmeisterin
An die
Mitgliedsvereine und –chöre sowie den Vorstand
des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach,
Nach dem Rücktritt, während der laufenden Dienstzeit, von Herrn Massem als Schatzmeister des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach, hat der Vorstand des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach eine Nachwahl durchgeführt.
Diese ist begründet laut unserer Satzung § 7 (4). Am 06.05.2023 führte der Vorstand in der ordentlich einberufenen Vorstandssitzung diese Nachwahl durch.
Frau Petra Berger – Kauffmann konnte für dieses Amt gewonnen werden und wurde einstimmig gewählt. Wir freuen uns, sie im Vorstand zu begrüßen.
Ich heiße Frau Petra Berger – Kauffmann im Vorstand herzlich willkommen. Da sie meine Ehefrau ist, sehe ich die kurzen Dienstwege als positiv an.
Die Kontrollpflicht obliegt weiterhin dem gesamten Vorstand.
Gez.:
Jörg Kauffmann, 10.05.2023
Konzert vom Apollo-Chor Meddersheim
Der Apollo-Chor Meddersheim veranstaltet am Sonntag den 21.05.2023 um 16:00 Uhr ein Konzert in der Martinskirche Meddersheim.
Die Musikalische Leitung hat Chordirektor Heinz-Gunther Ackva.
Die Moderation präsentiert Wolfhart Dhonau.
Hierzu ist jeder Musikbegeisterte und alle Freunde des Chorgesangs recht herzlich eingeladen.
Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.
Peter Kulling
1. Vorsitzender
Apollo-Chor Meddersheim
Konzert
Vom 28.04 – 30.04.23 veranstalten wir, der Gospelchor Sacropops Waldalgesheim e.V., in Waldalgesheim einen Gospelworkshop mit dem überregional bekannten Chorleiter Hans-Jörg Fiehl. Da der Workshop innerhalb kürzester Zeit ausgebucht war, möchten wir alle Freunde des Gospelgesangs auf das in der Ev. Kirche stattfindende Abschluss am 30.04.23, um 17:00h, einladen.
Frühlingskonzert
Am Sonntag, 23. April 2023 um 16.00Uhr lädt der Chor Cantabile zu einem Frühlingskonzert in die Christuskirche nach Hackenheim ein.
Die schönste Zeit des Jahres wird musikalisch in vielen Facetten beleuchtet; es gibt heitere und besinnliche, klassische und moderne Frühlingslieder, auch Frühlingsgrüße anderer Länder werden überbracht. Jan Kocurek überbringt mit seinem Akkordeon Frühlingsgrüße voller Spontanität, Humor und guter Laune.
Begleitet wird der Chor unter der Leitung von Birgit Ensminger Busse am Klavier von Alexandra Gosteva. Der Eintritt zum Konzert ist frei.
Konzert
Der Männerchor "Liederkranz" Schöneberg veranstaltet am 15.04.2023 um 19:30 Uhr ein Konzert im Gemeindehaus Schöneberg.
Mitwirkende:
-Pop,- Jazz- und Gospelchor "Blue Notes" Rüdesheim
Ltg. Lisa Hubrich
- Männerchor "Liederkranz" Schöneberg
Ltg. Tamara Lukas
wichtige Links
An die
Mitgliedsvereine und –chöre sowie den Vorstand
des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach,
wie am Samstag besprochen, hier die entsprechenden Links.
LANDES-CHORFEST 2024
Im Jahr seines 75jährigen Bestehens plant der CV RLP nach dem großartigen
Erfolg in Mainz wieder ein Landes-Chorfest. Dieses wird am 15.06.2024 Trier
stattfinden.
Voranmeldungen können bereits unter:
https://2018.rlp-singt.de/anmeldung-chorfest-2024-trier#Vor--Registrierung--zum--Chorfestival--2024
vorgenommen werden.
Die Richtlinien für Chor-Coaching sind unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.cv-rlp.de/musikalische-bildung/chor-coaching/richtlinien-fuer-das-chor-coaching/
Eine Übersicht über förderbare Maßnahmen finden Sie unter:
https://www.cv-rlp.de/service/chorverwaltung/.
Damit Chöre die Möglichkeit haben, finanzielle Förderung durch den Chorverband Rheinland-Pfalz zu erhalten,
ist ein Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes notwendig, aus dem die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hervorgeht. Dieser muss künftig bei allen Anträgen und Anmeldungen, bei denen es um eine finanzielle Förderung geht (Chor-Coaching, Fördermittelanträge, Anmeldungen Leistungssingen) in Kopie beigefügt werden. Die Gemeinnützigkeit beantragen können ausschließlich Vereine, da für diesen Antrag eine Satzung notwendig ist, aus der der gemeinnützige Zweck und die gemeinnützige Mittelverwendung hervorgehen.
Der Mitgliedsbeitrag im Verein muss mindestens 3,00 € pro Monat und Mitglied betragen.
Es können auch formlose Anträge an geschaeftsstelle@cv-rlp.de gestellt werden.
Pressemeldung 72. Verbandstag des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach
Am 01.04.2023 fand der 72. Verbandstag des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach in Waldalgesheim statt.
Auf der Tagesordnung standen die Berichte des Vorstandes, die Nachwahl des 1. und 2. Vorsitzenden, sowie die Wahl eines Kassenprüfers.
Dr. Herbert Drumm nahm, nachdem er Ende 2022 sein Vorstandsmandat niedergelegt hatte, in seiner Eigenschaft als Landesvorsitzender der Region 3 als Gast an der Sitzung teil. Der Präsident des Chorverbandes Rheinland-Pfalz, Karl Wolff war ebenfalls als Gast anwesend.
Die Kassenprüfer bescheinigten ein tadelloses Führen der Kasse und baten um Entlastung des Vorstandes, welche daraufhin einstimmig erteilt wurde.
In Ihrer Dankesrede an Dr. Drumm betonte die Geschäftsführerin Claudia Sohler, die gute und wertvolle Zusammenarbeit im Vorstand. Sie sagte unter anderem:
„Trotz der großen Herausforderungen haben wir als Chorverband immer wieder zusammengehalten und uns gemeinsam für den Chorgesang in unserer Region eingesetzt. Mit deinem unermüdlichen Einsatz und deinem Herzblut für den Chorgesang hast du maßgeblich dazu beigetragen, dass wir als Verband immer wieder auf die Beine gekommen sind.“ Dr. Herbert Drumm spielte als 1. Vorsitzender seit 2012 und später auch als Regionalvorsitzender eine bedeutende Rolle im Bereich der Chormusik.
Der gesamte Vorstand bedankte sich mit einem besonderen Geschenk – einer „Beziehungskiste“ mit regionalem, kulinarischem Inhalt.
Karl Wolff, Präsident des Chorverbandes Rheinland-Pfalz, bedankte sich bei Dr. Herbert Drumm ebenfalls für die geleistete Arbeit und betonte die gute Zusammenarbeit mit dem Landes-Chorverband. Er verband seinen Dank mit dem Wunsch, dass Dr. Herbert Drumm auch weiterhin als Regionalvorsitzender der Chorarbeit treu bleiben möge.
Zum Abschluss ergriff Dr. Herbert Drumm noch einmal das Wort. Er bedankte sich seinerseits für die gute Zusammenarbeit und die Jahre eines guten und kooperativen Miteinanders.
In der anschließenden Nachwahl wurden Jörg Kauffmann zum 1. Vorsitzenden und Heinz Faßig zum 2. Vorsitzender für die Amtszeit von einem Jahr - bis zur regulären Wahl, gewählt. Diese Wahlen waren wegen des Rücktritts von Dr. Herbert Drumm notwendig geworden.
Zur Stellvertretenden Kassenprüferin wurde turnusmäßig Anke Altmayer gewählt.
Der Kreis-Chorverband legte einen soliden Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 vor, der ebenfalls einstimmig beschlossen wurde.
Im Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurde unter anderem über Förderungsmöglichkeiten informiert. Es entwickelte sich eine rege Diskussion über die Arbeite mit und in den Chören unter den Teilnehmern.
Der 73. Chorverbandstag wird im Jahr 2024 in Limbach stattfinden.
von links nach rechts:
Thomas Scheike, Sigrid Schmitt, Claudia Sohler, Dr. Herbert Drumm, Karl Wolff und Heinz Faßig
Bild: Adam J. Schmitt
Kassenwart Kreis-Chorverband
An die
Mitgliedsvereine und –chöre sowie den Vorstand
des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach,
heute hat der derzeitige Kassenwart Kurt Massem mitgeteilt, dass er seine Funktion aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben kann und diese zum 01.04. niedergelegt.
Wir bitte euch / Sie sich in euren / Ihren Chören umzuhören, ob sich jemand bereit erklärt, die Funktion des Kassenwartes zu übernehmen.
Die reguläre Neuwahl des Kassenwartes ist im nächsten Jahr, könnte aber auch am Samstag 01.04.2023 erfolgen.
Gerne leisten wir Hilfestellung bei der Übernahme der Daten und Kassenbücher.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit per E-Mail zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Claudia Sohler
Geschäftsführerin
Kreis-Chorverband Bad Kreuznach
Mail: mitglieder@kcv-kh.de
Jahreskonzert
Der Männerchor Windesheim / Waldlaubersheim veranstaltet sein Jahreskonzert am 15. April 2023 um 19:00 Uhr in der Domberghalle Waldlaubersheim unter dem Titel:
Eine Reise um die Welt
Mitwirkende:
- Männerchor Windesheim / Waldlaubersheim
- VokalExpress
- Pianist Gerhand Wöllstein
- Trio Faus
Gesamtleitung: Johannes Hautz
Einladung zum 72. Chorverbandstag am 01.04.2023 in Waldalgesheim
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Sängerinnen und Sänger,
hiermit lade ich Sie im Namen des Vorstands, herzlich zu unserem
72. Chorverbandstag am Samstag, 01.04.2023 ein.
Er beginnt um 14:00 Uhr und findet statt im
ev. Gemeindehaus
Kreuzstraße 9
55425 Waldalgesheim
Satzungsgemäß sind sie als Mitgliedsverein/-chor berechtigt, für je angefangene 30
Aktive eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zum Chorverbandstag zu entsenden,
die/der je ein Stimmrecht ausübt. Eine Bündelung des Stimmrechts ist nicht statthaft.
Anträge an den Chorverbandstag sind satzungsgemäß bis zum 11.03.2023 schriftlich
(auch per Mail) den 2. Vorsitzenden zu richten.
Die Stimmkarten werden den anwesenden Stimmberechtigten bei Registrierung
ausgeteilt.
Mit bestem Sängergruß
Ihr Jörg Kauffmann
HINWEIS: Da der Verbandstag nicht öffentlich ist, erscheint hier nur der allgemeine Einladungstext und nicht die Tagesordnung.
Dr. Herbert Drumm wird am Verbandstag als langjähriger Vorsitzender des KCV verabschiedet.
Neue Homepage
Fr, 10. Februar 2023, 18:45
Wir haben unsere Homepage überarbeitet. Leider funktionieren u.a. die Funktionen "Suche" sowie die "Sitemap" noch nicht richtig, wir arbeiten aber daran.
Weihnachtsgrüße und Veränderung
Sa, 24. Dezember 2022, 12:51
An die
Mitgliedsvereine und –chöre sowie den Vorstand
des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Sängerinnen und Sänger,
meine neuen Aufgaben als Mitglied des Landtags verändern Vieles. Vor allem
beanspruchen sie viel Zeit und einen umfangreichen Arbeitseinsatz.
Daneben bleibt nicht genügend Raum, um mich in meine Ehrenämter in
gebührendem Maße einzubringen.
Deshalb werde ich mein Amt als 1. Vorsitzender des Kreis-Chorverbandes Bad
Kreuznach mit dem Ablauf des Jahres 2022 niederlegen. Mein Stellvertreter
übernimmt bis zur Nachwahl am 1. April 2023 kommissarisch dieses Amt.
Ich bedauere diesen Schritt sehr, denn die Arbeit im Chorverband und die
Kontakte zu den Vereinen und Chören, zu jedem Einzelnen von Ihnen, hat mir
sehr viel Freude gemacht.
Allerdings sehe ich auch die Möglichkeit, auf Landesebene die
Chorinteressen weiter tatkräftig zu unterstützen. Meine Verbundenheit mit
Ihnen hat Bestand.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die schönen, gemeinsamen Jahre, wünsche
Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr Mut und
Zuversicht, auch bei der Überwindung der Pandemie-Folgen.
Bleiben Sie oder werden Sie gesund.
Ihr Herbert Drumm.
1. Vorsitzender des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach
Neue Regelungen für das Transparenzregister
Mo, 28. Juni 2021, 12:00
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ist am 30. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Es tritt in seinen wesentlichen Teilen am 1. August 2021 in Kraft.
Für Vereine führt das zu einer Verschärfung der Meldepflichten – zum Vereinsregister.Gebühr für gemeinnützige Einrichtungen entfällt.
Die wichtigste Änderung: Die Gebühr für gemeinnützige Einrichtungen wird abgeschafft. Bisher waren gemeinnützige Einrichtungen von der Gebührenzahlung des Transparenzregisters nur befreit, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung gestellt hatten.
Ein Befreiung für das laufende und zurückliegende Jahre war nicht möglich. Wegen der vergleichweise geringen Gebühr (4,80 Euro jährlich) war der Aufwand dafür aber unverhältnismäßig hoch. Künftig werden steuerbegünstigte Körperschaften deshalb von der Gebührenerhebung befreit. Dann muss auch kein Antrag auf Befreiung mehr gestellt werden.
Für gemeinnützige Einrichtungen entfällt aber lediglich die Gebührenpflicht, nicht die Meldepflicht. Da die Daten aus dem Vereinsregister übernommen werden, ist das für Vereine in der Regel aber ohne Bedeutung.
Hinweis: Gebührenbescheide für zurückliegende Jahre sind aber noch gültig Verspätete Meldungen zum Vereinsregister können problematisch werden.
Die bisherige Meldefiktion nach § 20 Abs. 2 Geldwäschegesetz, die bei einer Eintragung in einem anderen Register (z.B. Vereinsregister) eine Eintragung im Transparenzregister entbehrlich machte, entfällt.Für Vereine bedeutet das zwar nicht, dass sie jetzt eine getrennte Meldung zum Transparenzregister machen müssen. Weiterhin werden die Daten aus dem Vereinsregister automatisch ins Transparenzregister übernommen. Die Fiktionswirkung entfällt aber, wenn die Registereintragungen nicht aktuell sind. Vereine sollten deswegen Änderungen im Vorstand künftig unverzüglich beim Vereinsregister anmelden.Unterlassene Meldungen an das Vereinsregister selbst bleiben ohne Folgen. Das Registergericht kann zwar die Meldung durch Zwangsgelder erzwingen, nicht aber unterlassene Meldungen im Nachhinein bestrafen.
Anders beim Transparenzregister. Hier werden unterlassene Meldungen mit Bußgeldern belegt. Solange nicht geklärt ist, wie bei Vereinen hier in der Praxis verfahren wird, sollten Vereinsvorstände darauf achten, alle Änderungen im Vorstand unverzüglich zum Vereinsregister anzumelden.